Haus Köniz Das Gericht zu Bern erkennt in einem Streit zwischen dem Deutschordenshaus Köniz und den Inhabern der Mühlen und Walken im Sulgenbach, dass die Letzteren bei ihren Rechten am Wasser bleiben sollen, es sei denn, das Haus Köniz könne für seine Ansprüche genugsame Kundschaft beibringen., 1

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:14.11.1427
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt in einem Streit zwischen dem Deutschordenshaus Köniz und den Inhabern der Mühlen und Walken im Sulgenbach, dass die Letzteren bei ihren Rechten am Wasser bleiben sollen, es sei denn, das Haus Köniz könne für seine Ansprüche genugsame Kundschaft beibringen.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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