Haus Köniz Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Komtur von Köniz in seinem Streit mit den Inhabern der Mühlen und Walken im Sulgenbach genugsame Kundschaft beigebracht habe, dass die Letzteren auf die Bäche oberhalb des Weihers zu Köniz kein Recht haben., 1428.11.24 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:24.11.1428
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Komtur von Köniz in seinem Streit mit den Inhabern der Mühlen und Walken im Sulgenbach genugsame Kundschaft beigebracht habe, dass die Letzteren auf die Bäche oberhalb des Weihers zu Köniz kein Recht haben.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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