Haus Köniz Das Gericht zu Bern erkennt, dass Heini (Heinrich) Bertschi von Schwarzenburg schuldig sei, dem Deutschordenshaus Köniz ab dem Gütlein "Albotenbühl" in der Kirchhöre Wahlern einen Jahrzeitzins von 3 Schillingen 4 Pfennigen zu geben, den Niklaus Sarbach sel. darauf gelegt hatte., 1437.09

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:17.09.1437
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Heini (Heinrich) Bertschi von Schwarzenburg schuldig sei, dem Deutschordenshaus Köniz ab dem Gütlein "Albotenbühl" in der Kirchhöre Wahlern einen Jahrzeitzins von 3 Schillingen 4 Pfennigen zu geben, den Niklaus Sarbach sel. darauf gelegt hatte.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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