Haus Köniz Das Gericht zu Bern erkennt, dass Niklaus Jenner von Wabern, wie alle, die zu Wabern mit Feuer und Licht wohnhaft sind und eigenen Zug haben, dem Deutschordenshaus Köniz zwei Ehrtagwen leisten müsse., 1489.03.10 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:10.03.1489
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Niklaus Jenner von Wabern, wie alle, die zu Wabern mit Feuer und Licht wohnhaft sind und eigenen Zug haben, dem Deutschordenshaus Köniz zwei Ehrtagwen leisten müsse.
Siegler:Jörg von Laupen, Grossweibel zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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