Haus Köniz Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Kornzehnten zu Oberwangen ganz dem Deutschordenshaus Köniz zustehe, während vom Heuzehnten daselbst dem Deutschordenshaus die eine Hälfte und der Pfarrpfrund zu Münsingen die andere Hälfte zustehe., 1520.04.02 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:02.04.1520
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass der Kornzehnten zu Oberwangen ganz dem Deutschordenshaus Köniz zustehe, während vom Heuzehnten daselbst dem Deutschordenshaus die eine Hälfte und der Pfarrpfrund zu Münsingen die andere Hälfte zustehe.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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