Haus Köniz Vidimus (undatiert) Ein Schiedsgericht entscheidet in einem Streit zwischen den Dorfgenossen von Köniz und von Wabern betr. Weidrecht der Letzteren auf der sogenannten "Könizallmend", dass diese Allmend einzig der Bauernsame von Köniz zustehe., 1539.03.27 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:27.03.1539
Titel:Vidimus (undatiert) Ein Schiedsgericht entscheidet in einem Streit zwischen den Dorfgenossen von Köniz und von Wabern betr. Weidrecht der Letzteren auf der sogenannten "Könizallmend", dass diese Allmend einzig der Bauernsame von Köniz zustehe.
Archivalienart:Urkunde
 

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