Signatur: | Haus Köniz |
Fach (Urkunden): | Haus Köniz |
Entstehungszeitraum: | 01.03.1679 |
Zeitraum 2: | 11.03.1679 |
Titel: | M.G.H. zu Bern entscheiden auf ein Gutachten der Vennerkammer hin, dass zwei Matten, am "Könizfeld" und zu Weissenstein, auf die die Kirchhöre Köniz hatte Abgaben legen wollen, nicht in der Zehnt- und Gerichtsmarch zu Köniz, sondern im Stadtgericht von Bern gelegen seien und daher diese Abgaben nicht entrichten müssen. Meister Zehnders Matte bei Wabern dagegen unterliegt dieser Abgabepflicht. Datierung: 01.03.1679 / 11.03.1679 Kopie |
Archivalienart: | Urkunde |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=39812 |
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