Haus Köniz M.G.H. zu Bern entscheiden auf ein Gutachten der Vennerkammer hin, dass zwei Matten, am "Könizfeld" und zu Weissenstein, auf die die Kirchhöre Köniz hatte Abgaben legen wollen, nicht in der Zehnt- und Gerichtsmarch zu Köniz, sondern im Stadtgericht von Bern gelegen seien und daher diese

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:01.03.1679
Zeitraum 2:11.03.1679
Titel:M.G.H. zu Bern entscheiden auf ein Gutachten der Vennerkammer hin, dass zwei Matten, am "Könizfeld" und zu Weissenstein, auf die die Kirchhöre Köniz hatte Abgaben legen wollen, nicht in der Zehnt- und Gerichtsmarch zu Köniz, sondern im Stadtgericht von Bern gelegen seien und daher diese Abgaben nicht entrichten müssen. Meister Zehnders Matte bei Wabern dagegen unterliegt dieser Abgabepflicht. Datierung: 01.03.1679 / 11.03.1679 Kopie
Archivalienart:Urkunde
 

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