Haus Köniz Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Staat Bern, der Einwohnergemeinde der Stadt Bern und 32 privaten Gutsbesitzern in den Gemeinden Köniz, Oberbalm und Niedermuhlern. Die Stadt Bern erhält das Recht, eine Wasserleitung für das Brunnwasser, das sie in Oberbühl, Gemeinde Niedermuhlern, und

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:23.08.1877
Zeitraum 2:09.07.1878
Titel:Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Staat Bern, der Einwohnergemeinde der Stadt Bern und 32 privaten Gutsbesitzern in den Gemeinden Köniz, Oberbalm und Niedermuhlern. Die Stadt Bern erhält das Recht, eine Wasserleitung für das Brunnwasser, das sie in Oberbühl, Gemeinde Niedermuhlern, und überhaupt im Gebiet des Scherlibaches bereits besitzt, über das Gelände der genannten Dienstbarkeitsverpflichteten zu ziehen. Die Stadt Bern wird verpflichtet, dem Staat Bern dafür eine einmalige Entschädigung von Fr. 1'022.70 zu bezahlen.
Archivalienart:Urkunde
 

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