Haus Köniz Vidimus Bruder Johannes Wül, Spitalmeister zum Heiligen Geist in Bern vidimiert folgende Urkunden: 31.05.1243 Ein Schiedsgericht schlichtet den Streit zwischen dem Bischof von Lausanne und dem Deutschen Orden dahin, dass Letzterem die Kirche von Köniz und ihre Kapellen zugesprochen werd

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:27.02.1419
Titel:Vidimus Bruder Johannes Wül, Spitalmeister zum Heiligen Geist in Bern vidimiert folgende Urkunden: 31.05.1243 Ein Schiedsgericht schlichtet den Streit zwischen dem Bischof von Lausanne und dem Deutschen Orden dahin, dass Letzterem die Kirche von Köniz und ihre Kapellen zugesprochen werden, dem Bischof dagegen die Schwestern zu Kappelen unterstellt werden und ihm das Recht auf die Zehntquart zuerkannt wird (Fontes 2, S. 238, Nr. 225). 13.01.1312 Der Deutsche Orden verpflichtet sich, die von Hemma Bernerin gestiftete Frühmesse in der Pfarrkirche zu Bern täglich zu begehen (Fontes 4, S. 483, Nr. 458). 09.04.1312 Der Deutschordenspräzeptor in Alemannien bestätigt die Verträge zwischen dem Deutschordenshaus Bern und der Stadtgemeinde betr. die Feier einer Frühmesse in der Pfarrkirche (Fontes 4, S. 496, Nr. 473). 04.08.1324 Wolfram von Nollenburg, Deutschordensmeister in Deutschen Landen, trifft eine Ordnung betr. die Bücherei des Deutschordenshauses Bern (Fontes 5, S. 419, Nr. 375).
Siegler:Johannes Wül, Spitalmeister zum Heiligen Geist in Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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