Inselarchiv Das Gericht zu Bern erkennt im Streit zwischen Gilian Spilmann, im Namen seiner Gattin, als Erbin ihres ersten Mannes, eines gewissen Strün (Streun), und den übrigen Erbberechtigten, dass die silberbeschlagenen Trinkgefässe (Köpfe), die von beiden Parteien behändigt wurden, zum Hausrat

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:10.11.1432
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt im Streit zwischen Gilian Spilmann, im Namen seiner Gattin, als Erbin ihres ersten Mannes, eines gewissen Strün (Streun), und den übrigen Erbberechtigten, dass die silberbeschlagenen Trinkgefässe (Köpfe), die von beiden Parteien behändigt wurden, zum Hausrat gehören und daher zur Erbmasse einzuschiessen und nach erfolgter Schätzung zu teilen seien.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Edelknecht, Burger zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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