Inselarchiv Das Stadtgericht zu Bern erkennt, entgegen der Klage des Kirchherrn von Thurnen, dass Gilian Spilmann ab seiner Matte zu Kaufdorf nur 3 Schilling Seelgerätezins zu entrichten hat, da die Angabe von 6 Schilling in der entsprechenden Urkunde sich auf alte Schillinge bezogen hatte., 1433.

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:14.05.1433
Titel:Das Stadtgericht zu Bern erkennt, entgegen der Klage des Kirchherrn von Thurnen, dass Gilian Spilmann ab seiner Matte zu Kaufdorf nur 3 Schilling Seelgerätezins zu entrichten hat, da die Angabe von 6 Schilling in der entsprechenden Urkunde sich auf alte Schillinge bezogen hatte.
Siegler:Rudolf Hofmeister Edelknecht, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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