Inselarchiv Das Stadtgericht zu Bern erkennt auf die Klage des Inselklosters hin, dass Cunz (Konrad) Schluchter und sein Sohn Peter, Inhaber von Lehengütern des Klosters zu Brunnadern, nicht befugt sind, anderen Lehenträgern daselbst die Wege mit Türlein zu sperren, sondern ihre Güter den Wegen en

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:16.04.1434
Titel:Das Stadtgericht zu Bern erkennt auf die Klage des Inselklosters hin, dass Cunz (Konrad) Schluchter und sein Sohn Peter, Inhaber von Lehengütern des Klosters zu Brunnadern, nicht befugt sind, anderen Lehenträgern daselbst die Wege mit Türlein zu sperren, sondern ihre Güter den Wegen entlang umzäunen sollen.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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