Inselarchiv Das Stadtgericht zu Bern erkennt, dass alle Inhaber von Lehengütern, die aus dem Erblehen des Peter von Büren sel. um das Gut, genannt "Thürings schür" ("Thüringsschür"), auf dem Breitfeld bei Bern, herrühren, ihre Überzinsen fortan dem Bröwenhaus zu Bern als dem rechten Lehenherrn ent

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:09.06.1480
Titel:Das Stadtgericht zu Bern erkennt, dass alle Inhaber von Lehengütern, die aus dem Erblehen des Peter von Büren sel. um das Gut, genannt "Thürings schür" ("Thüringsschür"), auf dem Breitfeld bei Bern, herrühren, ihre Überzinsen fortan dem Bröwenhaus zu Bern als dem rechten Lehenherrn entrichten sollen. Vgl. Urkunden vom 31.07.1431 und 02.06.1480
Siegler:Rudolf von Erlach, Junker, Schultheiss zu Bern (III)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=40453
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern