Gastwirtschaften, Fabrikation und Handel mit geistigen Getränken, 1831 (ca.)-1879 (Gliederungsgruppe II)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Gastwirtschaften, Fabrikation und Handel mit geistigen Getränken
Entstehungszeitraum:ca. 1831 - 1879
Zusätzliche Begriffe:Restaurant, Gastgewerbe, Gastbetriebe, Wirtschaften, Wirtschaftswesen

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Bei den Gasthäusern sind im 19. Jahrhundert zwei Kategorien zu unterscheiden:
a) die konzessionierten und
b) die patentierten Gastwirtschaften.
Unter die konzessionierten Gasthäuser sind alle die alten, schon vor 1798 bestehenden Tavernen, Pinten etc. zu zählen, ferner auch die seit 1804 vom Staate durch eine Konzession bewilligten Gasthäuser. Altes Herkommen oder der Konzessionsvertrag regelten hier im Einzelnen, wem welche Abgaben zu entrichten waren, welche Rechte der Wirt besass (Tavernenrecht, Pintenrecht etc.). Diese Konzessionen waren im Prinzip von unbeschränkter Gültigkeit. Mit dem "Wirtschaftsetat" von 1804 und dem "revidierte Wirtschaftsetat" von 1852 versuchte sich der Staat Bern einen Überblick über die erteilten Konzessionen zu verschaffen, doch erfassen beide nur die zu diesem Zeitpunkt bestehenden konzessionierten Gasthäuser. Erst das Wirtschaftsgesetz von 1879 verfügte die Aufhebung der konzessionierten Gasthäuser und deren Umwandlung in patentierte Gastwirtschaften. Die Konzessionsinhaber hatte der Staat zu entschädigen.
Die Verfassung von 1831 postulierte in § 16 die allgemeine Gewerbefreiheit. Sofort sah sich die Regierung mit einer Fülle von Gesuchen zur Eröffnung einer Gastwirtschaft konfrontiert. Mit dem Gesetz vom 13. Juli 1833 versuchte der Grosse Rat ein erstes Mal, die umstrittene Materie zu regeln. Nach dem neuen Gesetz war der Regierungsrat auf Antrag des Departements des Innern zuständig für die Erteilung von Konzessionen für neue Gastwirtschaften. Das Gesetz vermochte aber den Wunsch nach mehr wirtschaftlicher Freiheit nicht zu befriedigen, so dass der Grosse Rat schon bald ein neues Gesetz nach dem Patentsystem verlangte.
Mit dem Wirtschaftsgesetz vom 2. Mai 1836 wurden im Kanton Bern die Gastwirtschaftspatente eingeführt. Zwar existierten bis 1879 auch weiterhin die bisherigen konzessionierten Gasthäuser, für neue Gaststätten musste jedoch in Zukunft ein befristetes Patent gelöst werden. Für jede Art von Gaststätten bestand ein Klassensystem, nach dem die Patentgebühren zu entrichten waren. Das Wirtschaftsgesetz von 1836 nannte noch neun verschiedene Arten mit je zwei bis fünf Klassen, das Wirtschaftsgesetz von 1852 reduzierte diese Vielfalt auf drei, resp. vier Arten mit vier bis acht Klassen, das Gesetz von 1879 kannte sogar nur noch zwei Arten, aber mit elf, resp. acht Klassen, ab 1894 waren es wieder fünf Arten mit 14 Klassen. Zur Festlegung, in welche Klasse ein bestimmtes Gasthaus einzureihen sei, bestand und besteht ein relativ grosser Ermessensspielraum. Die gesetzlichen Bestimmungen darüber sind sehr allgemein gehalten und ein besonderes Reglement besteht offenbar nicht.
Literatur:
Willy Baur: Die geschichtliche Entwicklung des konzessionierten und patentierten Gastwirtschaftsgewerbes und der Wirtschaftsgesetzgebung im Kanton Bern, Bern/Leipzig 1935.
Moritz von Stürler: Die konzessionierten Wirtschaften im Kanton Bern, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1975, S. 19 – 27.
J. Harald Wäber: Das Gaststättenwesen in der Stadt Bern, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 1975, S. 28.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:Fortsetzung von:
Wein und Wirtschaften, 1626-1875 (Gliederungsgruppe II)
 

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