Interlaken Vidimus von 1292 (ausgestellt durch Erzbischof Odo von Besançon) Papst Urban IV. bestimmt, dass die Klöster des Zisterzienserordens in keiner Weise verpflichtet seien, aus testamentarischen Vermächtnissen Forderungen zu befriedigen, gegen welche sie durch Verjährung ("legitima prescript

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:11.05.1262
Zeitraum 2:1292
Titel:Vidimus von 1292 (ausgestellt durch Erzbischof Odo von Besançon) Papst Urban IV. bestimmt, dass die Klöster des Zisterzienserordens in keiner Weise verpflichtet seien, aus testamentarischen Vermächtnissen Forderungen zu befriedigen, gegen welche sie durch Verjährung ("legitima prescriptione") geschützt sind.
Siegler:(1292): Erzbischof Odo von Besançon (II)
Druckstelle:Fontes 2, 557, 519
Archivalienart:Urkunde
 

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