Interlaken Vidimus vom 24.07.1370 (ausgestellt durch Peter, Dekan zu Muri, AG) Graf Hartmann von Kyburg gibt der Propstei Interlaken die Zusicherung, dass ohne ihre Zustimmung in den Pfarreien Thun und Scherzligen nie durch irgend einen Orden eine Kirche oder ein Kloster soll errichtet werden dürf

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:01.12.1300
Zeitraum 2:24.07.1370
Titel:Vidimus vom 24.07.1370 (ausgestellt durch Peter, Dekan zu Muri, AG) Graf Hartmann von Kyburg gibt der Propstei Interlaken die Zusicherung, dass ohne ihre Zustimmung in den Pfarreien Thun und Scherzligen nie durch irgend einen Orden eine Kirche oder ein Kloster soll errichtet werden dürfen. Den Burgern von Thun bleibt indessen das Recht zum Bau eines Spitals und von Kapellen vorbehalten.
Siegler:(1370): Peter, Dekan zu Muri (I)
Druckstelle:Fontes 4, 41, 36
Archivalienart:Urkunde
 

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