FA von Erlach III 100 Bernhard von Erlach, des Rats, Twingherr zu Hindelbank, gestattet der Gemeinde Hindelbank ein Stück Allmendland von anderthalb Mad bei der Bärmatte, die Hurstmatte genannt, das die Gemeinde ohne Erlaubnis als Mattland eingeschlagen und seither gegen einen jährlichen Zins verl

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Erlach III 100
Titel:Bernhard von Erlach, des Rats, Twingherr zu Hindelbank, gestattet der Gemeinde Hindelbank ein Stück Allmendland von anderthalb Mad bei der Bärmatte, die Hurstmatte genannt, das die Gemeinde ohne Erlaubnis als Mattland eingeschlagen und seither gegen einen jährlichen Zins verliehen hatte, weiterhin als Einschlag zu nutzen unter der Bedingung, dass diese Matte künftig nicht mehr gegen Zins geliehen werde, sondern das Heu und Emd jeweilen demjenigen gehöre, welcher die Zuchtstiere halten muss, damit er diese umso besser überwintern könne, da manchem in der Gemeinde dazu nicht genügend Heu wachse
Entstehungszeitraum:28.12.1562
Archivalienart:Akte/Dokument
Frühere Signaturen:220
 

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