Interlaken Schultheiss und Rat zu Thun entscheiden, dass das Dorf Oppligen dem Kloster Interlaken gehöre und erblose Verlassenschaften daselbst nur an Gotteshausleute oder an das Kloster fallen dürfen., 1352.03.07 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:07.03.1352
Titel:Schultheiss und Rat zu Thun entscheiden, dass das Dorf Oppligen dem Kloster Interlaken gehöre und erblose Verlassenschaften daselbst nur an Gotteshausleute oder an das Kloster fallen dürfen.
Siegler:Heinrich von Eggiwil, Schultheiss zu Thun (I)
Druckstelle:Fontes 7, 641, 668
Archivalienart:Urkunde
 

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