Interlaken Das Gericht zu Bern erkennt, dass Heini (Heinrich) Schluchter von Ittigen nicht genügende Kundschaft beigebracht habe, dass in der Kirchhöre Bolligen für den Lämmerzehnten nur 1 Pfennig pro Lamm entrichtet werde. Dem Propst von Interlaken wird auf sein Begehren über diese Erkanntnis ein

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:19.12.1402
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Heini (Heinrich) Schluchter von Ittigen nicht genügende Kundschaft beigebracht habe, dass in der Kirchhöre Bolligen für den Lämmerzehnten nur 1 Pfennig pro Lamm entrichtet werde. Dem Propst von Interlaken wird auf sein Begehren über diese Erkanntnis eine Urkunde ausgestellt.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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