Interlaken Schultheiss, Rat und Zweihundert zu Bern entscheiden, dass das Kloster Interlaken die Pfähle etc., womit es im obern Thunersee (bei der Weissenau) die Fischerei behindert, entfernen und den Thunerseefischern für erlittene Schädigung 50 Pfund Stebler vergüten soll. Vgl. 06.02.1430., 1430

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:13.04.1430
Titel:Schultheiss, Rat und Zweihundert zu Bern entscheiden, dass das Kloster Interlaken die Pfähle etc., womit es im obern Thunersee (bei der Weissenau) die Fischerei behindert, entfernen und den Thunerseefischern für erlittene Schädigung 50 Pfund Stebler vergüten soll. Vgl. 06.02.1430.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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