Interlaken Das Landgericht zu Interlaken - unter dem Vorsitz von Peter Brüggler, Venner zu Bern - erkennt, dass das Gut des zum Tod verurteilten Jakob Frutiger seiner Herrschaft, d.h. dem Kloster Interlaken, verfallen sein soll, unter Vorbehalt des Landrechts seiner Gattin etc., 1450.07.15 (Archiv

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:15.07.1450
Titel:Das Landgericht zu Interlaken - unter dem Vorsitz von Peter Brüggler, Venner zu Bern - erkennt, dass das Gut des zum Tod verurteilten Jakob Frutiger seiner Herrschaft, d.h. dem Kloster Interlaken, verfallen sein soll, unter Vorbehalt des Landrechts seiner Gattin etc.
Siegler:Peter Brüggler, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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