Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern schützen das Kloster Interlaken bei seinem Kollaturrecht auf die Pfarr- pfrund Thun und auch bei seinem Recht auf den Nachlass verstorbener Pfarrer. Der Gemeinde Thun wird ein beschränktes Vorschlagsrecht an das Kloster zugestanden, doch muss sie ihr päpstlic

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:13.03.1489
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern schützen das Kloster Interlaken bei seinem Kollaturrecht auf die Pfarr- pfrund Thun und auch bei seinem Recht auf den Nachlass verstorbener Pfarrer. Der Gemeinde Thun wird ein beschränktes Vorschlagsrecht an das Kloster zugestanden, doch muss sie ihr päpstliches Privileg (von Sixtus IV.) an die Stadt Bern ausliefern und es wird als kraftlos erklärt.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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