Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass dem Kloster Interlaken das Patronatsrecht und die Verwaltung von Besitz und Einkünften der Liebfrauenkapelle zu Belp zustehe, doch darf das Kloster dieses Gut nicht für sich, sondern nur für diese Kapelle und Messpfrund verwenden., 1490.02.1

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.02.1490
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass dem Kloster Interlaken das Patronatsrecht und die Verwaltung von Besitz und Einkünften der Liebfrauenkapelle zu Belp zustehe, doch darf das Kloster dieses Gut nicht für sich, sondern nur für diese Kapelle und Messpfrund verwenden.
Siegler:Stadt Bern (I) / Peter von Wabern, Ritter (I) / Caspar (Kaspar) vom Stein (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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