Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern regeln das Verhältnis des Klosters Interlaken und der Kirchhöre Gsteig zur Kirche Lauterbrunnen. Das Kloster Interlaken erhält das Kollaturrecht zu Lauterbrunnen und tritt seinerseits den Kornzehnten auf Mürren an die neue Pfarrei ab. Mit Erläuterung durch M.

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:18.04.1506
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern regeln das Verhältnis des Klosters Interlaken und der Kirchhöre Gsteig zur Kirche Lauterbrunnen. Das Kloster Interlaken erhält das Kollaturrecht zu Lauterbrunnen und tritt seinerseits den Kornzehnten auf Mürren an die neue Pfarrei ab. Mit Erläuterung durch M.G.H. vom 5.01.1509, dass der Lämmerzehnten in dieser Zehntabtretung nicht inbegriffen sei.
Siegler:Stadt Bern (2 mal) (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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