Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen den Herrschafts- leuten von Unspunnen die Rechte und Freiheiten, die sie unter ihrer früheren Herrschaft besessen haben, auch die Aemter des Vogts und Weibels, doch behalten sich M.G.H. die Einsetzung und ev. Absetzung des Vogtes vor., 1513.08.12 (

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:12.08.1513
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen den Herrschafts- leuten von Unspunnen die Rechte und Freiheiten, die sie unter ihrer früheren Herrschaft besessen haben, auch die Aemter des Vogts und Weibels, doch behalten sich M.G.H. die Einsetzung und ev. Absetzung des Vogtes vor.
Siegler:Stadt Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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