Interlaken Das Kloster Interlaken überlässt der Stadt Thun zu ihrem Vogteirecht über die hl. Kreuz-Pfründe in der Leutkirche zu Thun auch das Kollaturrecht, dagegen ver- zichtet die Stadt auf ihr Vogteirecht über die beiden St. Katharinenpfründen zu Thun und zu Scherzligen zugunsten des Kloster, d

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:18.08.1516
Titel:Das Kloster Interlaken überlässt der Stadt Thun zu ihrem Vogteirecht über die hl. Kreuz-Pfründe in der Leutkirche zu Thun auch das Kollaturrecht, dagegen ver- zichtet die Stadt auf ihr Vogteirecht über die beiden St. Katharinenpfründen zu Thun und zu Scherzligen zugunsten des Kloster, dem die Kollatur zusteht.
Siegler:Stadt Thun (I) / Bendicht (Benedikt) Brunner, Schultheiss zu Thun (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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