Interlaken Das Landgericht des Gotteshauses Interlaken - unter dem Vorsitz von Peter Thormann, des Rats zu Bern - verurteilt den Christian Bürkli von Goldswil wegen mehrerer Diebstähle zum Tode durch das Schwert, begnadigt ihn aber auf Fürsprache der Priesterschaft, seiner schwangeren Gattin und i

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:15.01.1521
Titel:Das Landgericht des Gotteshauses Interlaken - unter dem Vorsitz von Peter Thormann, des Rats zu Bern - verurteilt den Christian Bürkli von Goldswil wegen mehrerer Diebstähle zum Tode durch das Schwert, begnadigt ihn aber auf Fürsprache der Priesterschaft, seiner schwangeren Gattin und ihrer 3 kleinen Kinder, seiner gebrechlichen Mutter und seines Taufpaten, auch von Luzern und Unterwalden, der Stadt Unterseen, von Simmental, Ringgenberg und Brienz auch von Ver- wandten und Nachbarn. Bürkli muss Urfehde schwören, den angerichteten Schaden ersetzen und die Gerichtskosten tragen.
Siegler:Peter Thormann, des Rats zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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