Interlaken Schultheiss, Rat und Burger zu Bern entscheiden, dass das Kloster Interlaken bei seiner niedern Gerichtsbarkeit zu Oppligen bleiben soll wie von alters her, Ritter Ludwig von Diesbach aber bei seinen Twinghühnern daselbst., 1524.12.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:12.12.1524
Titel:Schultheiss, Rat und Burger zu Bern entscheiden, dass das Kloster Interlaken bei seiner niedern Gerichtsbarkeit zu Oppligen bleiben soll wie von alters her, Ritter Ludwig von Diesbach aber bei seinen Twinghühnern daselbst.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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