Interlaken Vergleich zwischen dem Staate Bern und der Gemeinde Bönigen. Der Staat überlässt der Gemeinde Bönigen alle bisher innegehabten, wie auch alle künftig anzulegenden Reissgründe an der Lütschine - insgesamt 132 Jucharten - zu Eigentum. Die Gemeinde verpflichtet sich, pro Jucharte jährlich

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:11.05.1810
Zeitraum 2:19.05.1810
Titel:Vergleich zwischen dem Staate Bern und der Gemeinde Bönigen. Der Staat überlässt der Gemeinde Bönigen alle bisher innegehabten, wie auch alle künftig anzulegenden Reissgründe an der Lütschine - insgesamt 132 Jucharten - zu Eigentum. Die Gemeinde verpflichtet sich, pro Jucharte jährlich 3 Kreuzer oder 7 1/2 Rappen, zusammen also 9,90 Fr. Bodenzins an die Schaffnerei Interlaken zu entrichten. Auch übernimmt die Gemeinde Bau und Unterhalt der Schwellen längs dem abgetretenen Land und durch die künftigen Reissgründe.
Archivalienart:Urkunde
 

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