Interlaken Teilungsbrief um die bisher obrigkeitlichen Bönigen-Waldungen. Der Staat Bern behält sich den 88 1/4 Jucharten haltenden sog. Brändliwald zu alleinigem freiem Eigentum vor und tritt alle übrigen Waldungen, die die Bönigen-Einung ausmachen, an die Gemeinde Bönigen unter gewissen Bedingun

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.12.1811
Zeitraum 2:21.01.1812
Titel:Teilungsbrief um die bisher obrigkeitlichen Bönigen-Waldungen. Der Staat Bern behält sich den 88 1/4 Jucharten haltenden sog. Brändliwald zu alleinigem freiem Eigentum vor und tritt alle übrigen Waldungen, die die Bönigen-Einung ausmachen, an die Gemeinde Bönigen unter gewissen Bedingungen zu ausschliesslichem Eigentum ab.
Archivalienart:Urkunde
 

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