Interlaken Vertrag Der Staat Bern überlässt an Ulrich Ruef, Wegmeister, zu Oberried, drei Stücke Land (total 122 Klafter) bei der Bohlauenen, ob dem Bohlauigraben, und beim sogenannten "Gygersbühl" zu Eigentum. Dagegen übernimmt Ulrich Ruef die Pflicht, in der Bohlauenen eine Mauer von 320 Fuss Lä

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.11.1861
Titel:Vertrag Der Staat Bern überlässt an Ulrich Ruef, Wegmeister, zu Oberried, drei Stücke Land (total 122 Klafter) bei der Bohlauenen, ob dem Bohlauigraben, und beim sogenannten "Gygersbühl" zu Eigentum. Dagegen übernimmt Ulrich Ruef die Pflicht, in der Bohlauenen eine Mauer von 320 Fuss Länge zu errichten und zu erhalten.
Archivalienart:Urkunde
 

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