Interlaken Kantonnementsvertrag Der Staat Bern überlässt der Einwohnergemeinde Ringgenberg die Hochwaldungen in den Gemeindemarchen von Ringgenberg zu wahrem Eigentum, ausgenommen den sogenannten "Wanniwald", der freies Eigentum des Staates Bern bleibt., 1871.10.21 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:21.10.1871
Titel:Kantonnementsvertrag Der Staat Bern überlässt der Einwohnergemeinde Ringgenberg die Hochwaldungen in den Gemeindemarchen von Ringgenberg zu wahrem Eigentum, ausgenommen den sogenannten "Wanniwald", der freies Eigentum des Staates Bern bleibt.
Archivalienart:Urkunde
 

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