Interlaken Verbot Der Staat Bern lässt den Schlossgarten vor dem neuen Schloss zu Interlaken gegen alles unbefugte Betreten und gegen jede Besitzesstörung mit Verbot belegen., 1873.05.12 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:12.05.1873
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt den Schlossgarten vor dem neuen Schloss zu Interlaken gegen alles unbefugte Betreten und gegen jede Besitzesstörung mit Verbot belegen.
Archivalienart:Urkunde
 

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