Interlaken Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern räumt der Bäuertgemeinde Goldswil das Recht ein, einen Fuss- und Fahrweg von zwei Metern Breite, den sie nach ihrer Liegenschaft "Bühl", auf der Ostseite des Goldswilerhubels erstellen will, an zwei Stellen auf kurzer Strecke über die Liegenschaft "G

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.11.1925
Titel:Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern räumt der Bäuertgemeinde Goldswil das Recht ein, einen Fuss- und Fahrweg von zwei Metern Breite, den sie nach ihrer Liegenschaft "Bühl", auf der Ostseite des Goldswilerhubels erstellen will, an zwei Stellen auf kurzer Strecke über die Liegenschaft "Goldswilhubel" des Staates Bern zu führen. Als Entgelt erhält der Staat Bern das Mitbenutzungsrecht an diesem Weg.
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=46405
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern