Interlaken Abtretungsvertrag Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken den Chor der Kirche in Gsteig zu Eigentum ab und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 2'000.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht. Darüber hinaus leistet der Staat Bern einen Beitrag von Fr. 7'000.-- an di

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:27.10.1930
Titel:Abtretungsvertrag Der Staat Bern tritt der Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken den Chor der Kirche in Gsteig zu Eigentum ab und bezahlt ihr eine Entschädigung von Fr. 2'000.-- für die Übernahme der Unterhaltspflicht. Darüber hinaus leistet der Staat Bern einen Beitrag von Fr. 7'000.-- an die Renovation.
Archivalienart:Urkunde
 

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