Interlaken Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern räumt der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein auf seiner Liegenschaft "Heimwehfluh" (Matten-Grundbuch Nr. 4) zwecks Anlage unterirdischer Magazine an der Strasse Interlaken-Därligen, und zugle

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:16.12.1941
Titel:Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern räumt der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein auf seiner Liegenschaft "Heimwehfluh" (Matten-Grundbuch Nr. 4) zwecks Anlage unterirdischer Magazine an der Strasse Interlaken-Därligen, und zugleich ein Fuss- und Fahrwegrecht als Zugang zu den Magazinen. Beilage: Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats vom 10.03.1942
Archivalienart:Urkunde
 

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