Interlakenhaus Die Regierung des Kantons Bern im Namen des Interlakenhauses und die Stadt Bern im Namen des äusseren Krankenhauses (Ausserkrankenhauses) gestatten den Güterbesitzern zu Geristein, den Getreidezehnten künftig in einem Fixum von 24 Mütt Dinkel je zur Hälfte an die beiden obgenannten

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlakenhaus
Fach (Urkunden):Interlakenhaus
Entstehungszeitraum:14.05.1805
Titel:Die Regierung des Kantons Bern im Namen des Interlakenhauses und die Stadt Bern im Namen des äusseren Krankenhauses (Ausserkrankenhauses) gestatten den Güterbesitzern zu Geristein, den Getreidezehnten künftig in einem Fixum von 24 Mütt Dinkel je zur Hälfte an die beiden obgenannten Häuser zu liefern.
Archivalienart:Urkunde
 

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