Interlakenhaus Der Kanton Bern tritt der Stadt Bern zuhanden des äusseren Krankenhauses den halben Teil des Habstetten-Zehntens ab, der bisher dem Interlakenhaus zustand. Dagegen tritt die Stadt Bern dem Kanton Bern zuhanden des Interlakenhauses den halben Teil des Geristein- und Flugbrunnenzehnte

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlakenhaus
Fach (Urkunden):Interlakenhaus
Entstehungszeitraum:11.11.1807
Titel:Der Kanton Bern tritt der Stadt Bern zuhanden des äusseren Krankenhauses den halben Teil des Habstetten-Zehntens ab, der bisher dem Interlakenhaus zustand. Dagegen tritt die Stadt Bern dem Kanton Bern zuhanden des Interlakenhauses den halben Teil des Geristein- und Flugbrunnenzehntens, sowie den ganzen Bolligen-Zehnten ab, auf welch letzterem indessen die Lieferung von 100 Burden Stroh und 6 Mäss Gerste an die Pfrund Bolligen lastet. Beilage: Fertigungsurkunde vom 27.02.1808
Archivalienart:Urkunde
 

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