Konolfingen Spruchbrief Ein Schiedsgericht entscheidet auf Klage von Petermann (Peter) von Diesbach, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, gegen vier Partikularen von Hötschigen wegen eigenmächtiger Aufteilung des "Hürnbergwaldes", dass es beim Spruch vom 27.05.1563 bleiben solle

Archivplan-Kontext


Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:28.11.1640
Zeitraum 2:08.12.1640
Titel:Spruchbrief Ein Schiedsgericht entscheidet auf Klage von Petermann (Peter) von Diesbach, Junker, Herrn zu Wyl (Schlosswil) und Grosshöchstetten, gegen vier Partikularen von Hötschigen wegen eigenmächtiger Aufteilung des "Hürnbergwaldes", dass es beim Spruch vom 27.05.1563 bleiben solle. Im "Hürnbergwald" (Gemeinde Schlosswil) muss der frühere Zustand wiederhergestellt werden, und die Beklagten haben dem Junker eine Busse von 100 Pfund zu entrichten und die gesamten Kosten des ganzen Handels zu tragen. Datierung: 28.11.1640 / 08.12.1640
Siegler:Albrecht Steiger, Junker, Twingherr zu Münsingen (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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