Konolfingen Spruchbrief Samuel Frisching, Venner, Christoph von Graffenried, Mitherr zu Worb, Venner, und Niklaus Sulzer, Geleitsherr, alle drei des Kleinen Rats zu Bern, entscheiden als Schiedsrichter, dass die Bauernsame von Richigen, in der Gerichtsmarch Worb, dem jeweiligen Herrschaftsherrn zu

Archivplan-Kontext


Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:12.02.1662
Zeitraum 2:22.02.1662
Titel:Spruchbrief Samuel Frisching, Venner, Christoph von Graffenried, Mitherr zu Worb, Venner, und Niklaus Sulzer, Geleitsherr, alle drei des Kleinen Rats zu Bern, entscheiden als Schiedsrichter, dass die Bauernsame von Richigen, in der Gerichtsmarch Worb, dem jeweiligen Herrschaftsherrn zu Wyl (Schlosswil) als Entgelt für die Atzweide und Durchlauf ihres Viehs jährlich pro Feuerstatt ein Weidhuhn entrichten soll. Ferner sollen die Bauern von Richigen fortan keine Einschläge mehr vornehmen auf der Wyler Allmend, ohne Zustimmung der Herrschaft Wyl (Schlosswil). Datierung: 12.02.1662 / 22.02.1662 Beilagen: Auszug aus dem Herrschaftsurbar von Wyl von 1534, Weisung M.G.H. an die Schiedsrichter vom 23.01.1662
Siegler:Samuel Frisching, Venner, des Kleinen Rats zu Bern (I) / Christoph von Graffenried, Mitherr zu Worb, Venner, des Kleinen Rats zu Bern (I) / Niklaus Sulzer, Geleitsherr, des Kleinen Rats zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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