Konolfingen Der Staat Bern überlässt an Gabriel May, des Grossen Rats zu Bern, Inhaber des grossen Zehntens zu Grosshöchstetten, auf sechs Jahre den Bezug des Reute- und Stock-Zehntens zu Grosshöchstetten, welcher der Pfrund daselbst zusteht, gegen einen jährlichen Zins von 6 Mäss Dinkel und 6 Mäs

Archivplan-Kontext


Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:19.02.1806
Titel:Der Staat Bern überlässt an Gabriel May, des Grossen Rats zu Bern, Inhaber des grossen Zehntens zu Grosshöchstetten, auf sechs Jahre den Bezug des Reute- und Stock-Zehntens zu Grosshöchstetten, welcher der Pfrund daselbst zusteht, gegen einen jährlichen Zins von 6 Mäss Dinkel und 6 Mäss Haber an die Schaffnerei des Oberamts Konolfingen.
Siegler:Petschaft von Gabriel May, des Grossen Rats zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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