Konolfingen Verbot Das sogenannte "Lengmahd" und der "Hölzliacker" auf dem "Niederfeld", beides zur Pfrunddomäne Münsingen gehörend, werden gegen Beschädigungen und Besitzesstörungen mit Verbot belegt., 1861.06.11 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:11.06.1861
Titel:Verbot Das sogenannte "Lengmahd" und der "Hölzliacker" auf dem "Niederfeld", beides zur Pfrunddomäne Münsingen gehörend, werden gegen Beschädigungen und Besitzesstörungen mit Verbot belegt.
Archivalienart:Urkunde
 

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