Konolfingen Vertrag Niklaus Schüpbach, Gemeinderat, in Grosshöchstetten, übernimmt gegen eine einmalige Entschädigung von Fr. 85.-- den Unterhalt der Abwasserleitung von seinem Hausbrunnen durch seinen Garten nach dem Pfrundland und enthebt damit den Staat Bern dieser Unterhaltspflicht., 1862.04.2

Archivplan-Kontext


Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:21.04.1862
Titel:Vertrag Niklaus Schüpbach, Gemeinderat, in Grosshöchstetten, übernimmt gegen eine einmalige Entschädigung von Fr. 85.-- den Unterhalt der Abwasserleitung von seinem Hausbrunnen durch seinen Garten nach dem Pfrundland und enthebt damit den Staat Bern dieser Unterhaltspflicht.
Archivalienart:Urkunde
 

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