Laupen Revers des Gemeinderats zu Neuenegg, dass den Bewohnern des Gemeindehauses zu Neuenegg kein Rechtsanspruch auf Benutzung des Pfrundbrunnens zustehe, sondern es dem Belieben des jeweiligen Pfarrers anheimgestellt sei, diese Benutzung zu gestatten oder zu untersagen., 1816.11.02 (Archiveinhei

Archivplan-Kontext


Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:02.11.1816
Titel:Revers des Gemeinderats zu Neuenegg, dass den Bewohnern des Gemeindehauses zu Neuenegg kein Rechtsanspruch auf Benutzung des Pfrundbrunnens zustehe, sondern es dem Belieben des jeweiligen Pfarrers anheimgestellt sei, diese Benutzung zu gestatten oder zu untersagen.
Archivalienart:Urkunde
 

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