Laupen Weidabtausch Die Gemeinde Gurbrü verzichtet auf ihr Weiderecht im obrigkeitlichen "Hattenbergwald" und erhält dafür eine Barentschädigung von Fr. 250.--. Sodann wird der Gemeinde die bis dahin für dieses Weiderecht jährlich entrichtete Abgabe von 6 Mütt Haber erlassen., 1827.04.21 (Archivei

Archivplan-Kontext


Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:21.04.1827
Titel:Weidabtausch Die Gemeinde Gurbrü verzichtet auf ihr Weiderecht im obrigkeitlichen "Hattenbergwald" und erhält dafür eine Barentschädigung von Fr. 250.--. Sodann wird der Gemeinde die bis dahin für dieses Weiderecht jährlich entrichtete Abgabe von 6 Mütt Haber erlassen.
Siegler:Bernhard Ludwig von Muralt, Seckelmeister (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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