Laupen Revers Die Bürgergemeinde Laupen anerkennt, dass der Grund und Boden, auf dem das Zollhäuschen bei der jetzigen Schiffbrücke stehe, Staatseigentum sei, und sie verpflichtet sich, dieses Häuschen auf erstes Begehren des Staates Bern hin ohne Entschädigungsanspruch wegschaffen zu lassen., 183

Archivplan-Kontext


Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:31.12.1838
Titel:Revers Die Bürgergemeinde Laupen anerkennt, dass der Grund und Boden, auf dem das Zollhäuschen bei der jetzigen Schiffbrücke stehe, Staatseigentum sei, und sie verpflichtet sich, dieses Häuschen auf erstes Begehren des Staates Bern hin ohne Entschädigungsanspruch wegschaffen zu lassen.
Archivalienart:Urkunde
 

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