Moutier Erklärung Die Kirchgemeinde Bévilard erklärt sich als Eigentümerin des Pfarrhauses und des zugehörigen Gartens und Umschwunges und dementsprechend als verantwortlich für den Unterhalt dieser Immobilien. Sie verpflichtet sich auch, dem Pfarrer - gemäss Art. 50 des Kirchengesetzes von 1874 -

Archivplan-Kontext


Signatur:Moutier
Fach (Urkunden):Moutier
Entstehungszeitraum:18.05.1917
Titel:Erklärung Die Kirchgemeinde Bévilard erklärt sich als Eigentümerin des Pfarrhauses und des zugehörigen Gartens und Umschwunges und dementsprechend als verantwortlich für den Unterhalt dieser Immobilien. Sie verpflichtet sich auch, dem Pfarrer - gemäss Art. 50 des Kirchengesetzes von 1874 - ein Stück (1/2 Jucharte) urbaren Landes zur Verfügung zu stellen.
Archivalienart:Urkunde
 

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