Mushafen Das Gericht zu Bern erkennt, dass Junker Jakob vom Stein, derzeit Schultheiss zu Murten, nicht befugt sei, einen (Seelgerät-)Zins von 4 Saum Weines, den seine Vorfahren dem Barfüsserkloster Bern vergabt haben, nach eigenem Belieben abzulösen. Beilage: Enveloppe zur Urkunde, 1524.12.09 (Ar

Archivplan-Kontext


Signatur:Mushafen
Fach (Urkunden):Mushafen
Entstehungszeitraum:09.12.1524
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Junker Jakob vom Stein, derzeit Schultheiss zu Murten, nicht befugt sei, einen (Seelgerät-)Zins von 4 Saum Weines, den seine Vorfahren dem Barfüsserkloster Bern vergabt haben, nach eigenem Belieben abzulösen. Beilage: Enveloppe zur Urkunde
Siegler:Hans (Johann) von Erlach, Schultheiss zu Bern (I) / Andres (Andreas) Hubler, Grossweibel zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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