Mushafen Die Vennerkammer zu Bern überlässt der Kirchhöre Bolligen einen Mushafenbodenzins von 1 Mütt Dinkel ab Gütern zu Gisenstein und erhält dafür zuhanden des Mushafens einen Bodenzins von 1 Mütt Dinkel ab vier Schupposen zu Hindelbank. Vgl. Urkunde vom 01.05.1560 und 06.06.1708, 1709.04.30 (A

Archivplan-Kontext


Signatur:Mushafen
Fach (Urkunden):Mushafen
Entstehungszeitraum:30.04.1709
Titel:Die Vennerkammer zu Bern überlässt der Kirchhöre Bolligen einen Mushafenbodenzins von 1 Mütt Dinkel ab Gütern zu Gisenstein und erhält dafür zuhanden des Mushafens einen Bodenzins von 1 Mütt Dinkel ab vier Schupposen zu Hindelbank. Vgl. Urkunde vom 01.05.1560 und 06.06.1708
Siegler:Alexander von Wattenwyl, Deutsch-Seckelmeister zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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