Nidau Schultheiss und Rat zu Bern räumen der Stadt Nidau - die sich für ihr entsprechendes Begehren auf einen Vertrag von 1482 stützt, obwohl dieser seit der Reformation nicht mehr beachtet worden war - das Kollaturrecht der Prädikanten in Nidau ein, d. h. das Recht, der Obrigkeit in Bern für die

Archivplan-Kontext


Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:22.04.1706
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern räumen der Stadt Nidau - die sich für ihr entsprechendes Begehren auf einen Vertrag von 1482 stützt, obwohl dieser seit der Reformation nicht mehr beachtet worden war - das Kollaturrecht der Prädikanten in Nidau ein, d. h. das Recht, der Obrigkeit in Bern für die Pfarrstelle zwei Kandidaten vorzuschlagen und den einen davon zu empfehlen. Wahl und Bestätigung werden von M.G.H. zu Bern vollzogen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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